Sex auf Dienstreise
Nov 6th, 2013 by Telefonsex Sofort
Was geht auf Dienstreisen?
Sex gehört nicht zur Dienstreise
Eine Beamtin verletzte sich beim Sex während einer Dienstreise und forderte daraufhin Schmerzensgeld. Die Klage wurde nun, nachdem der Fall die australischen Gerichte bereits sechs Jahre lang beschäftigte, abgewiesen.
Das höchste Gericht im australischen Canberra beschloss mit diesem Urteil, dass die Versicherung des Arbeitgebers nicht für Schmerzensgeld und Arztkosten aufkommen muss, wenn sich Mitarbeiter bei Sexspielen während einer Dienstreise verletzen.
Das sechs Jahre andauernde juristische Gerangel, findet so ein Ende. Die Beamtin, die sich während des Liebesspiels verletzte, litt nach eigener Aussage im Anschluss daran Verletzung an einem posttraumatischen Stresssyndrom. Aus diesem Grund verlangte sie Kompensation.
Wer kommt für die Arztkosten auf?
Dieser Fall fand auch in den anglo-amerikanschien Medien seinen Platz in den Schlagzeilen. Die amerikanische Zeitung „Miami Harald“ berichtet, dass die Klägerin zur Zeit des „Unfalls“ etwa 30 Jahre alt war. Der Name der Frau ist nicht bekannt. Sehr wohl bekannt ist jedoch der ungefähre Ablauf des missglückten Liebesaktes: Während die Beamtin mit einem Bekannten Sex in einem australischen Motel hatte, griff einer der beiden Beteiligten zu einer Glaslampe, welche hinter dem Bett an der Wand hing. Diese wurde dabei aus ihrer Halterung gerissen. Mund und Nase der Frau trugen Verletzungen durch die Glasscherben der Lampe davon.
Nach diesem Zwischenfall leidet die Frau eigenen Angaben zufolge an Depressionen, wodurch sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen könne. Daher wollte sie von der Versicherung ihres Arbeitgebers Schmerzensgeld. Ihren Argumenten zufolge erlitt sie die Verletzung während eines Arbeitseinsatzes.
Wie der „Miami Herald“ herausfand, hatte ihre staatliche Gesundheitsversicherung zunächst die Zahlungen, beispielsweise für Arztbesuche, übernommen. Nachdem der Fall jedoch intern geprüft wurde, verweigerte die Versicherung weitere Zahlungen.
Die darauf folgenden Gerichtsverfahren befassten sich dann unter anderem damit, ob die Verletzung der Beamtin eine Folge der Arbeit für die Regierung war. Das Gericht entschied, dass dies nicht der Fall gewesen ist, da ihr Arbeitgeber die Frau nicht ermutigt hatte, während dieser Reise Sex zu haben. Ebenfalls diskutiert wurde, ob der Liebesakt, genau wie etwas zu essen oder zu duschen, ein „normaler Vorgang während einer Übernachtung“ sei. Das Gericht urteilte, dass dis nicht zwingend der Fall sei.
Allerdings soll der Arbeitgeber die Frau damals ermutigt haben, für die Reise zwei Tage einzukalkulieren, was die Übernachtung im Hotel mit sich führte.
Nun entschied das Gericht, dass der Arbeitgeber keinen, weder direkten noch indirekten, Einfluss auf die sexuellen Aktivitäten der Beamtin habe. Außerdem gehöre Sex nicht zu den „normalen Vorkommnissen einer Dienstreise“, wie beispielsweise Essen, Schlafen oder Duschen.
Der Jahre lange Marsch durch australische Gerichtssäle endet mit diesem Urteil, denn diesem kann nun nicht mehr widersprochen werden. Von Eric Abetz, dem australischen Arbeitsminister, wurde dieser „Sieg gegen den gesunden Menschenverstand“ begrüßt. Wer jedoch die Gerichtskosten trägt, ist bislang noch unklar.